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Satzung

SATZUNG

§1 Name

Der Verein führt den Namen Blue-White-Energie-Gelsenkirchen.

§2 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr des Vereins beginnt am 01.03 und endet Ende Februar.

§3 Vereinszweck

Der Verein bezweckt die Zusammengehörigkeit der Schalke-Fans.

§4 Mitgliedschaft

Mitglied kann grundsätzlich jede Person werden bzw. jede Familie werden. Für Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr ist der volle Einzelmitgliedsbeitrag zu entrichten. Über einen Aufnahmeantrag, der schriftlich einzureichen ist, entscheidet der Vorstand. Bei einer Ablehnung des Antrags müssen dem Antragsteller die Gründe hierfür mitgeteilt werden. Ein Antrag soll nur abgelehnt werden, wenn wesentliche Vereinsinteressen entgegenstehen. Die Mitgliedschaft kann jederzeit zum Quartalabschluss beendet werden. Hierzu ist eine schriftliche Erklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied ausreichend. Beim Ausscheiden von Mitgliedern wird der Verein von den übrigen Mitgliedern fortgesetzt.

§5 Vorstand

A) Der Vorstand muss aus Vereinsmitgliedern bestehen. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Verein aus, so erlischt automatisch dessen Organstellung. Der Vorstand besteht aus:

1. Vorsitzender                                                                                                          2. Vors.- Vertreter                                                                                                    3. Kassenwart                                                                                                            4. Kassenprüfer                                                                                                        5. Managerin                                                                                                             6. Manager-Vertreter

B) Sämtliche Vorstandsmitglieder üben ihre Ämter ohne Vergütung aus.   C) Der Vorstand wird in der ordentlichen Mitgliederversammlung entlastet.

§6 Geschäftsbereich und Wahl des Vorstandes

A) Der Vorstand vertritt den Verein in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelenheiten. Die Mitglieder des Vorstandes haben Alleinvertretungsrecht.                                                                                            B) Der Vorstand wird in der jährlich stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung auf die Dauer des Vereinsjahres gewählt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus dem Amt aus, so ist, soweit keine ordentliche Mitgliederversammlung in dem Zeitraum stattfindet, in den folgenden 6 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Dort wird ein Ersatzmitglied gewählt.                                        C) Der Vorstand kann Verpflichtungen für den Verein nur mit Beschränkung auf das Vereinsvermögen eingehen. Seine Vollmacht ist insoweit begrenzt.

§7 Beitrag und Haftung der Mitglieder

Die Mitglieder des Vereins sind verpflichtet, den Vereinszweck zu fördern und einen Jahresbeitrag zu entrichten. Die Höhe des Beitrags beträgt derzeit 25€ pro Person bzw. 60€ pro Familie. Der Jahresbeitrag für Jugendliche beträgt 15€. Der Jahresbeitrag für Mitglieder ab 18 Jahren mit abgeschlossener Lehre beträgt 25€. Bei Neueintritt werden die Beiträge, je Beitragsmonat für das laufende Jahr, berechnet.Das Mitglied, das länger als drei Monate mit dem Beitrag im Rückstand ist, wird abgemahnt und nach einem weiteren Monat ohne Zahlungseingang aus der Mitgliederliste gestrichen, unabhängig davon ist der Mitgliedsbeitrag ohne ordentliche Kündigung für das ganze Jahr fällig.Die eingegangene Verpflichtung des Mitglieds wird hierdurch nicht berührt. Die Mitglieder haften bei Rechtsgeschäften, die der Vorstand für den Verein tätigt, nur mit dem Vereinsvermögen.                                                                                   Der Jahresbeitrag ist im Voraus zu entrichten. Der Mitgliedsbeitrag ist unabhängig vom Beitrittsdatum für das laufende Jahr zu entrichten.Der Jahresbeitrag muss bis spätestens 31.01. des laufenden Jahres überwiesen werden. Kündigungen werden bis 3 Monate vor Geschäftsjahresabschluss (01.12.) entgegengenommen und zwar schriftlich.

§8 Ausschluss

Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es die Interessen des Vereins gefährdet, insbesondere bei Ordnungswidrigkeiten in Verbindung mit dem Schriftzug Blue-White-Energie-Gelsenkirchen, bei Veranstaltungen des FC Schalke 04.

§9 Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich nach Absprache statt. Die Mitgliederversammlung wird durch schriftliche Einladung an die Mitglieder einberufen.                                                                                             Die Beschlussfassung in der Versammlung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder.

§10 Formvorschrift

Alle Beschlüsse des Vereins sind schriftlich abzufassen und vom 1. Vorsitzenden zu unterschreiben.

§11 Auflösung

Die Auflösung kann nur von der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Nach der Auflösung des Vereins findet die Ausseinandersetzung nach den Liquidationsvorschriften für rechtsfähige Vereine statt.

 

 

 

Stand 15.02.2003

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